Eine Blitzschutzprüfung gewährleistet die dauerhafte Funktionalität und Sicherheit des Blitzschutzsystems.
Sie erfolgt im Wechsel durch sicht- und messtechnische Prüfung der Blitzschutzanlage.
Sie erfolgt im Wechsel durch sicht- und messtechnische Prüfung der Blitzschutzanlage.
Die Sichtprüfung umfasst das Feststellen von sichtbaren Schäden an Fangeinrichtungen, Leitungen oder Erdungen. Verbindungen werden auf Korrosion oder Lockerungen kontrolliert, z.B. an Anschlussklemmen. Bauliche und mechanische Veränderungen, sowie Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder Materialunverträglichkeiten werden ebenfalls erfasst.
Bei der messtechnischen Prüfung wird die Funktion der Gesamtanlage von der Fangeinrichtung bis zur Erdung geprüft und sichergestellt. Beschädigte Teile, wie z.B. Fangeinrichtungen oder korrodierte Teile, werden ausgetauscht und Teile der Erdungsanlage bei Bedarf nachgebessert.